Planfeststellungsbeschluss für Uckermark-Höchstspannungsleitung rechtswidrig und nicht vollziehbar; Anforderungen an Bekanntmachung; Ergebniskausalität relativer Verfahrensfehler nach § 4 Abs. 1a UmwRG; erforderliche artspezifische Prognose hinsichtlich der Erhaltungsziele
(Namensnutzung im Konzern – Kein einkommenserhöhender Ansatz auf der Grundlage von § 1 Abs. 1 AStG a.F. bei bloßer Überlassung des Firmennamens – Keine Bindung des BFH an die vom FG vorgenommene Auslegung eines gesellschaftsrechtlichen Organisationsvertrags)