Nichtannahmebeschluss: durch Art 2 Abs 1 GG iVm Art 1 Abs 1 GG geschütztes Resozialisierungsinteresse eines Inhaftierten – auch bei Verurteilung zu lebenslanger Haft keine Versagung jeglicher Lockerungsperspektiven mit der Begründung, eine konkrete Entlassungsperspektive stehe noch aus – hier: mangels substantiierter Begründung einer Grundrechtsverletzung (§§ 23 Abs 1 S 2, 92 BVerfGG) unzulässige Verfassungsbeschwerde
(Vorsteuerabzug einer geschäftsleitenden Holding; Organschaft: GmbH & Co. KG als juristische Person i.S. des § 2 Abs. 2 Nr. 2 Satz 1 UStG; Begriff des Hilfsumsatzes i.S. des § 43 UStDV – Rechtmäßigkeit des Steuerbescheids als Streitgegenstand des FG-Verfahrens – Auslegung nationalen Rechts entsprechend Unionsrecht – Keine Abweichung nach § 11 Abs. 2 FGO bei Ergebnisgleichheit aber abweichender Begründung – Erfordernis der Entscheidungserheblichkeit bei Anrufung des Großen Senats nach § 11 Abs. 4 FGO – Über- oder Unterordnungsverhältnis zwischen den Mitgliedern einer Mehrwertsteuergruppe)
Vorzeitige Rückzahlung eines Verbraucherdarlehens: Wirksamkeit einer Klausel zur Berechnung der Vorfälligkeitszinsen ohne Berücksichtigung von Sondertilgungsrechten