Europarecht

Mutter, Entlassung, Zusammenarbeit, Kinder, Wechsel, Stellungnahme, Zusammenhang, Verbesserung, Kontaktaufnahme, Vertrauensverlust, App, Person, zeiten, Verwirrung, wichtiger Grund, vertrauensvolle Zusammenarbeit

Aktenzeichen  50 F 59/20

Datum:
29.9.2021
Rechtsgebiet:
Fundstelle:
BeckRS – 2021, 47339
Gerichtsart:
AG
Gerichtsort:
Amberg
Rechtsweg:
Ordentliche Gerichtsbarkeit
Normen:

 

Leitsatz

Tenor

1. … wird als Ergänzungspfleger entlassen.
2. Als neue Ergänzungspflegerin wird mit ihrem Einveständnis bestellt:

Die Ergänzungspflegerin übt die Ergänzungspflegschaft berufsmäßig aus.
Der Wirkungskreis umfasst wie bisher:
das Recht zur Aufenthaltsbestimmung, das Recht zur Regelung der ärztlichen Versorgung, das Recht zur Zuführung zu medizinischen Behandlungen, das Recht zur Beantragung von Jugendhilfemaßnahmen nach §§ 27 ff. SGB VIII und das Recht zur Regelung schulischer Angelegenheiten.

Gründe

Mit Schreiben vom … beantragte die Mutter … die Entlassung des bisherigen Ergänzungspflegers … da das Vertrauensverhältnis zwischen der Mutter und … völlig zerstört sei und deshalb eine zielführende Zusammenarbeit zum Wohle der Kinder … nicht mehr möglich sei.
Mit Schriftsatz vom … wird der Antrag auf einen Wechsel in der Person des Ergänzungspflegers ebenfalls durch die Sozialpädagogische Familienhelferin unterstützt, da zwischen der Mutter und dem Ergänzungspfleger erhebliche Diskrepanzen bestehen und großes Misstrauen vorherrscht. Die Mutter fühlt sich durch das Verhalten und Äußerungen des Ergänzungspflegers ihr gegenüber massiv angegriffen und psychisch unter Druck gesetzt. Auch wird vom Ergänzungspfleger aus Sicht der Mutter deren nachweislich positive Entwicklung und Verbesserung der Gesamtumstände nicht gesehen, dadurch fühlt sich die Mutter herabgesetzt und nicht ernst genommen.
In seiner fachlichen Stellungnahme des Jugendamtes … vom … wird ebenfalls die schwierige Zusammenarbeit zwischen der Mutter und dem Ergänzungspfleger geschildert, was nach Ansicht des Jugendamtes bei … ebenfalls zu Verunsicherung und Verwirrung führt. Als nachteilig wird angesehen, dass kaum persönlicher Kontakt zwischen dem Ergänzungspfleger und der Mutter stattfindet, sondern viel über Whats App und Emails. Auch eine Kontaktaufnahme zwischen der Familienhelferin und dem Ergänzungspfleger scheitere, da … nicht auf deren Anrufe reagiere; dabei wird die nachweisliche Verbesserung der Umstände der Mutter hauptsächlich auf das Einwirken der Familienhelferin und deren positiver Einfluss auf … zurückgeführt.
Weiter wird ausgeführt, dass aus Sicht … zu wenig oder kaum Zeit von Seiten des Ergänzungspflegers aufgewendet wurde, um deren Wünsche, Sorgen und Ängste zu erfahren.
Als weiterer sehr wichtiger Grund für den nötigen Wechsel wird der Vertrauensverlust aufgrund der eigenmächtigen und einseitigen Änderungen durch … bezüglich der im Hilfeplangesprächs … zwischen allen Beteiligten getätigten Absprachen vor allem im Zusammenhang mit den Umgangskontakten und -zeiten.
Festgestellt wird, dass eine Entlassung des Ergänzungspflegers nicht aufgrund eines rechtlichen Fehlverhaltens vorgenommen wurde, sondern dies um zum Wohle … erfolgt, damit anstehende Aufgaben konstruktiv in … Sinn gelöst werden können.
Da eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Ergänzungspfleger und der Mutter nicht mehr möglich erscheint und damit zu einer Verbesserung des Familiensystems führen kann, war ein Wechsel in der Person des Ergänzungspflegers vorzunehmen.


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