Familienrecht

Bestimmung des Abfallerzeugers

Aktenzeichen  7 B 44/12, 7 B 44/12 (7 C 2/13)

Datum:
30.1.2013
Rechtsgebiet:
Gerichtsart:
Dokumenttyp:
Beschluss
Normen:
§ 3 Abs 5 KrW-/AbfG
§ 3 Abs 8 KrWG
Spruchkörper:
7. Senat

Verfahrensgang

vorgehend Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, 10. August 2012, Az: 20 A 222/10, Urteil

Gründe

1
Die zulässige Beschwerde ist begründet. Die Revision ist wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) zuzulassen. Das Revisionsverfahren kann dem Senat voraussichtlich Gelegenheit geben, den Begriff des Abfallerzeugers (§ 3 Abs. 5 KrW-/AbfG, § 3 Abs. 8 KrWG) zu klären.
2
Die Streitwertfestsetzung für das Beschwerdeverfahren folgt aus § 47 Abs. 1 i.V.m. § 52 Abs. 1 GKG, für das Revisionsverfahren aus § 47 Abs. 1 i.V.m. § 52 Abs. 1 und § 63 Abs. 1 GKG.

Jetzt teilen:

Ähnliche Artikel

Kinderfotos im Netz und auf Social Media

Es ist wohl eines der meistdiskutierten Themen: Darf und soll man Kinderfotos im Netz verbreiten? Das OLG Düsseldorf hat in einem zugrundeliegenden Fall, bei dem sich die beiden Elternteile uneinig waren, im Juli 2021 eine Entscheidung getroffen.
Mehr lesen