Familienrecht

Revisionszulassung; Ladenöffnungszeiten

Aktenzeichen  8 BN 2/14, 8 BN 2/14 (8 CN 1/16)

Datum:
27.7.2016
Rechtsgebiet:
Gerichtsart:
Dokumenttyp:
Beschluss
ECLI:
ECLI:DE:BVerwG:2016:270716B8BN2.14.0
Normen:
§ 132 Abs 2 Nr 1 VwGO
Spruchkörper:
8. Senat

Verfahrensgang

vorgehend Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, 20. Mai 2014, Az: 6 C 10122/14, Urteil

Gründe

1
Die Beschwerde hat Erfolg. Der Rechtssache kommt grundsätzliche Bedeutung gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zu.
2
Das Revisionsverfahren bietet voraussichtlich Gelegenheit, die rechtlichen Voraussetzungen für die Zulassung einer sonntäglichen Ladenöffnung unter Berücksichtigung des verfassungsrechtlichen Sonn- und Feiertagsschutzes näher zu präzisieren.
3
Die vorläufige Streitwertfestsetzung für das Revisionsverfahren beruht auf § 47 Abs. 1, § 52 Abs. 1, § 63 Abs. 1 Satz 1 GKG.

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