Familienrecht

Verwerfung einer Wahlprüfungsbeschwerde (A-limine-Abweisung) mangels Beitritts von 100 Wahlberechtigten gem § 48 Abs 1 BVerfGG

Aktenzeichen  2 BvC 15/11

Datum:
30.10.2011
Rechtsgebiet:
Gerichtsart:
Dokumenttyp:
Beschluss
ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2011:cs20111030.2bvc001511
Normen:
§ 24 S 1 BVerfGG
§ 48 Abs 1 BVerfGG
Spruchkörper:
2. Senat

Tenor

Die Wahlprüfungsbeschwerde wird verworfen.

Gründe

1
Die Beschwerde ist unzulässig, weil sie ohne den gemäß § 48 Abs. 1 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes erforderlichen Beitritt
von mindestens einhundert Wahlberechtigten erhoben wurde.

Jetzt teilen:

Ähnliche Artikel

Kinderfotos im Netz und auf Social Media

Es ist wohl eines der meistdiskutierten Themen: Darf und soll man Kinderfotos im Netz verbreiten? Das OLG Düsseldorf hat in einem zugrundeliegenden Fall, bei dem sich die beiden Elternteile uneinig waren, im Juli 2021 eine Entscheidung getroffen.
Mehr lesen