Familienrecht

Voraussetzungen für Aufenthaltsgewährung bei gut integrierten Jugendlichen und Heranwachsenden; Revisionszulassung

Aktenzeichen  1 B 11/12, 1 B 11/12 (1 C 17/12)

Datum:
25.7.2012
Rechtsgebiet:
Gerichtsart:
Dokumenttyp:
Beschluss
Normen:
§ 5 Abs 1 AufenthG 2004
§ 25a Abs 1 AufenthG 2004
§ 132 Abs 2 Nr 1 VwGO
Spruchkörper:
1. Senat

Verfahrensgang

vorgehend Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein, 27. März 2012, Az: 4 LB 12/11, Urteil

Gründe

1
Die Beschwerde der Klägerin ist zulässig und begründet.
2
Die Revision ist gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zuzulassen. Sie kann dem Bundesverwaltungsgericht Gelegenheit zur Klärung der Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25a Abs. 1 AufenthG geben, insbesondere in Bezug auf die allgemeinen Regelerteilungsvoraussetzungen des § 5 Abs. 1 AufenthG.

Jetzt teilen:

Ähnliche Artikel

Kinderfotos im Netz und auf Social Media

Es ist wohl eines der meistdiskutierten Themen: Darf und soll man Kinderfotos im Netz verbreiten? Das OLG Düsseldorf hat in einem zugrundeliegenden Fall, bei dem sich die beiden Elternteile uneinig waren, im Juli 2021 eine Entscheidung getroffen.
Mehr lesen

Die Scheidung einer Ehe

War es bis vor etlichen Jahren noch undenkbar, eine Ehe scheiden zu lassen, so ist eine Scheidung heute gesellschaftlich akzeptiert. Die Zahlen der letzten Jahre zeigen einen deutlichen Trend: Beinahe jede zweite Ehe wird im Laufe der Zeit geschieden. Was es zu beachten gilt, erfahren Sie hier.
Mehr lesen