Aktenzeichen 9 N 18.958
Datum:
1.10.2020
Rechtsgebiet:
Fundstelle:
BeckRS – 2020, 26803
Gerichtsart:
VGH
Gerichtsort:
München
Rechtsweg:
Verwaltungsgerichtsbarkeit
Normen:
VwGO § 93, § 146 Abs. 2
Leitsatz
Tenor
Das Verfahren des Antragstellers zu 1 wird abgetrennt und wird unter dem neuen Aktenzeichen 9 N 20.2183 fortgeführt.
Gründe
Über das Vermögen der Antragstellerin zu 2 wurde mit Beschluss des Amtsgerichts Nürnberg vom 1. April 2020 das Insolvenzverfahren eröffnet. Eine Trennung der Verfahren gemäß § 93 VwGO ist daher sachgerecht.
Dieser Beschluss ist unanfechtbar (§ 146 Abs. 2 VwGO).