IT- und Medienrecht

Berichtigung der Gründe

Aktenzeichen  31 Wx 231/17, 31 Wx 502/19

Datum:
27.2.2020
Rechtsgebiet:
Fundstelle:
FGPrax – 2020, 141
Gerichtsart:
OLG
Gerichtsort:
München
Rechtsweg:
Ordentliche Gerichtsbarkeit
Normen:
FamFG § 42 Abs. 1

 

Leitsatz

Verfahrensgang

31 Wx 231/17, 31 Wx 502/19 2020-02-19 Bes OLGMUENCHEN OLG München

Tenor

Der Beschluss des Senats vom 19.02.2020 wird dahingehend berichtigt, dass in den Gründen die Ziffer „V.“ richtigerweise „III.“ und die Ziffer „VI.“ richtigerweise „IV.“ lautet.

Gründe

Es liegt ein offensichtliches Schreibversehen im Sinne des § 42 Abs. 1 FamFG vor.

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