IT- und Medienrecht

Erinnerung gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss, Aufwendungen für Privatgutachten, Einführung in den Prozess

Aktenzeichen  8 M 22.584

Datum:
7.4.2022
Rechtsgebiet:
Fundstelle:
BeckRS – 2022, 8447
Gerichtsart:
VGH
Gerichtsort:
München
Rechtsweg:
Verwaltungsgerichtsbarkeit
Normen:
VwGO §§ 151, 162 Abs. 1, 165

 

Leitsatz

Tenor

I. Die Erinnerung wird zurückgewiesen.
II. Die Antragsteller tragen die Kosten des Erinnerungsverfahrens als Gesamtschuldner.

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