IT- und Medienrecht

Wiederholung einer einstweiligen Anordnung – Vorläufige Untersagung der Abschiebung eines Eritreers nach Griechenland

Aktenzeichen  2 BvR 2780/09

Datum:
1.12.2010
Rechtsgebiet:
Gerichtsart:
Dokumenttyp:
Einstweilige Anordnung
Normen:
Art 16a Abs 2 S 1 GG
Art 16a Abs 2 S 3 GG
Art 19 Abs 4 S 1 GG
Art 67 AEUV
Art 77 AEUV
Art 78 AEUV
Art 79 AEUV
Art 80 AEUV
§ 34a Abs 2 AsylVfG 1992
§ 32 Abs 1 BVerfGG
§ 32 Abs 6 S 2 BVerfGG
Art 19 Abs 2 S 4 EGV 343/2003
Art 20 Abs 1 Buchst e S 4 EGV 343/2003
Art 2 Ss 4 EU
Spruchkörper:
2. Senat 2. Kammer

Verfahrensgang

vorgehend VG Düsseldorf, 19. November 2009, Az: 6 L 1757/09. A, Beschlussvorgehend VG Düsseldorf, 30. Oktober 2009, Az: 6 L 1544/09.A, Beschlussvorgehend BVerfG, 8. Dezember 2009, Az: 2 BvR 2780/09, Einstweilige Anordnung

Tenor

Die einstweilige Anordnung vom 8. Dezember 2009 wird für die Dauer von weiteren sechs Monaten, längstens bis zur Entscheidung
über die Verfassungsbeschwerde, wiederholt.

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.

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