Abänderung einer gerichtlichen Entscheidung zum Nachehelichenunterhalt: Abänderbarkeit wegen eines im vorausgegangenen Verfahren übersehenen Umstands; Präklusion eines bereits berücksichtigten Umstands
Abänderung einer Versorgungsausgleichsentscheidung: Berücksichtigung von in der Ausgangsentscheidung enthaltenen Fehlern bei der Berechnung des Anrechts