Weinabgabe nach § 43 WeinG (juris: WeinG 1994) sowie Abgabe für gebietliche Absatzförderung gem § 1 AbföG Wein Rh.-Pf. (juris: WeinFöAbgG RP) als zulässige Sonderabgaben mit Finanzierungsfunktion verfassungsrechtlich unbedenklich – insb zur Homogenität der Gruppe der Abgabepflichtigen sowie zur Gruppennützigkeit der Mittelverwendung – Organisation des Deutschen Weinfonds zudem in Einklang mit Anforderungen des Demokratieprinzips
Unlautere und irreführende Mitgliederwerbung auf der Internet-Seite einer Betriebskrankenkasse: Unternehmereigenschaft der Krankenkasse und Einordnung der Werbung als “geschäftliche Handlung” – Betriebskrankenkasse II
“Rechtmäßiges Alternativverhalten” und Tilgungsreihenfolge bei Aufrechnung – Haftung des GmbH-Geschäftsführers wegen Nichtabgabe der Steuererklärung – Mitverschulden des Finanzamts
(Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 23.04.2014 VII R 28/13 – “Rechtmäßiges Alternativverhalten” und Tilgungsreihenfolge bei Aufrechnung – Haftung des GmbH-Geschäftsführers wegen Nichtabgabe der Steuererklärung – Mitverschulden des Finanzamts)
Berufungsbeschwer nach Verurteilung zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung im Rahmen einer Stufenklage: Prüfung notwendiger Hinzuziehung eines Rechtsanwalts bei der Formulierung der Erklärung