(Kein Abschluss einer Ausnahmevereinbarung nach Art 17 EWGV 1408/71 zur Weitergeltung der polnischen Rechtsvorschriften für in Deutschland beschäftigte Arbeitnehmer eines polnischen Unternehmens zur Verschaffung eines Wettbewerbsvorteils – Rechtsschutzgarantie nicht auf speziellen Rechtsmittel der Anfechtungs- und Verpflichtungsklage beschränkt)
(Sozialhilfe – Klage gegen eine Entscheidung der Schiedsstelle nach § 80 SGB 12 – Nichtigkeit der Vergütungsvereinbarung – Verstoß gegen ein gesetzliches Verbot – Zuständigkeit für den Abschluss – sachliche Zuständigkeit des örtlichen Sozialhilfeträgers)