Es besteht keine infektionsschutzrechtliche Ermächtigungsgrundlage für die Anordnung eines flächendeckenden Alkoholkonsumverbots für den Bereich der gesamten Innenstadt. Ein, Alkoholkonsumverbot kann nur für bestimmte öffentliche Plätze angeordnet werden.
Untersagung des Führens fahrerlaubnisfreier Kraftfahrzeuge, Fahrt mit einem Elektroroller nach Konsum von Amphetamin, Cannabis und Alkohol, hinreichende Bestimmtheit der gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage (offen), Interessenabwägung
Entziehung der Fahrerlaubnis, mehrjähriger Konsum von Kokain und Alkohol in erheblichem Umfang, fortgeschrittene Drogenproblematik, Wiedererlangung der Fahreignung, Erforderlichkeit therapeutischer Maßnahmen, Abstinenz für einen ausreichend langen Zeitraum