Allgemeinverfügung zur Festlegung der öffentlichen Verkehrsflächen der Innenstädte unter freiem Himmel, auf denen der Konsum von Alkohol nach § 26 13. BayIfSMV untersagt ist, Anforderungen des Bestimmtheitsgrundsatzes nach Art. 37 Abs. 1 BayVwVfG
Es besteht keine infektionsschutzrechtliche Ermächtigungsgrundlage für die Anordnung eines flächendeckenden Alkoholkonsumverbots für den Bereich der gesamten Innenstadt. Ein, Alkoholkonsumverbot kann nur für bestimmte öffentliche Plätze angeordnet werden.
Es besteht keine infektionsschutzrechtliche Ermächtigungsgrundlage für die Anordnung eines flächendeckenden Alkoholkonsumverbots für den Bereich der gesamten Innenstadt. Ein, Alkoholkonsumverbot kann nur für bestimmte öffentliche Plätze angeordnet werden.
Untersagung des Führens fahrerlaubnisfreier Kraftfahrzeuge, Fahrt mit einem Elektroroller nach Konsum von Amphetamin, Cannabis und Alkohol, hinreichende Bestimmtheit der gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage (offen), Interessenabwägung