Rechtsbeschwerde zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Freiheitsentziehung für Demonstranten während des G20-Gipfels in Hamburg: Anforderungen an die Gefahrenprognose bei polizeilicher Ingewahrsamnahme; Verstoß gegen das Unverzüglichkeitsgebot und Rechtmäßigkeit der Fortdaueranordnung des Amtsgerichts
Nichtannahmebeschluss: Zur Überprüfung von Entscheidungen der Landesverfassungsgerichte durch das BVerfG – Rechtsweg iSd § 90 Abs 2 S 1 BVerfGG umfasst nicht auch Verfassungsbeschwerden zu Landesverfassungsgerichten – hier: Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde ua wegen Fristversäumnis (§ 93 Abs 1 S 1 BVerfGG) sowie mangelnder Begründung (§§ 23 Abs 1 S 2, 92 BVerfGG)
Notwendige Feststellungen zu den wirtschaftlichen Verhältnissen des Betroffenen unter Berücksichtigung seiner Leistungsfähigkeit – Zweckentfremdung von Wohnraum