Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Wohnungsgrundrechts (Art 13 Abs 1 GG) durch Verkennung der Voraussetzungen eines Anfangsverdachts (§§ 152 Abs 2, 160 Abs 1 StPO) der Geldwäsche (§ 261 StGB)
Erdgaslieferungsvertrag: Unmittelbare Anwendung der Transparenzanforderungen der Gasrichtlinie auf einseitige Preiserhöhungen eines Energieversorgungsunternehmens; Anforderungen an den Vortrag des Grundversorgers zu dem ihm zustehenden Preisänderungsrecht; Berücksichtigung zurückgehender Kosten in anderen Unternehmensbereichen