Nichtannahmebeschluss: Im Ergebnis keine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) bei Heilung des Gehörsverstoßes im Anhörungsrügeverfahren – unklare Funktionsbezeichnung des entscheidenden Richters („Vorsitzender“ statt „Einzelrichter“) berührt Art 101 Abs 1 S 2 GG nicht – Unterbleiben der Verabschiedung einer Prozesspartei nach mündlicher Verhandlung begründet keine Besorgnis der Befangenheit
Unzulässigkeit einer Richtervorlage zur Verfassungsmäßigkeit der §§ 81, 83 Abs 2 Nr 6, Abs 5 des sächsischen Strafvollzugsgesetzes (juris: StVollzG SN) – unzureichende Darlegung der Entscheidungserheblichkeit
Unzulässigkeit einer Richtervorlage zur Verfassungsmäßigkeit der §§ 21 Abs 1, Abs 4 PsychKG HE – unzureichende Darlegung der Entscheidungserheblichkeit
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des allgemeinen Justizgewährungsanspruchs (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) durch fehlerhafte Anwendung der Ausschlussfrist des § 234 Abs 3 ZPO bei Ungewissheit über den Fristbeginn (hier: für einen Einspruch gegen einen Vollstreckungsbescheid, §§ 700 Abs 1, 399 Abs 1 ZPO) – Gegenstandswertfestsetzung