Ablehnung eines Eilantrags gegen Regelungen des Infektionsschutzgesetzes zum Nachweis einer Masernschutzimpfung (§§ 20 Abs 8, Abs 9, Abs 12, Abs 3 IfSG idF vom 10.02.2020) – Folgenabwägung
Teilweise erfolgreicher Eilantrag: Aussetzung der Vollstreckung einer Geldstrafe aufgrund einer Folgenabwägung – keine Wiedereinsetzung in Einspruchsfrist des § 410 StPO sowie keine Beiordnung eines Anwalts für fachgerichtliches Einspruchsverfahren, da grds kein statthaftes Ziel einer Verfassungsbeschwerde