Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde ohne weitere Begründung (§ 93d Abs 1 S 3 BVerfGG) – Verwerfung eines mangels Benennung bzw anderweitiger Bestimmbarkeit der abgelehnten Richter offensichtlich unzulässigen Ablehnungsgesuchs (§ 19 BVerfGG)
Familiensache: Umdeutung eines Antrags auf Abänderung eines Vergleichs im Hauptsacheverfahren in einen Antrag auf Abänderung eines im Verfahren der einstweiligen Anordnung geschlossenen Vergleichs