Stattgebender Kammerbeschluss: Zur Berücksichtigung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts von Strafgefangenen bei einer mit einer Entkleidung verbundenen körperliche Durchsuchung – Zulässigkeit stichprobenartiger Kontrollen auch persönlich unverdächtiger Gefangener (hier: gem Art 91 Abs 2 S 1 Alt 2 StVollzG BY), jedoch nur bei Möglichkeit der Abweichung im Einzelfall – zudem vorliegend Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz