Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde bzgl der Berechnung beamtenrechtlicher Versorgungsbezüge – keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen zweijährige Wartefrist für Versorgung aus dem letzten Amt ohne Anrechnung einer höherwertigen Tätigkeit – keine Verletzung des Art 33 Abs 5 GG
(Sozialgerichtliches Verfahren – Rechtsanwaltsvergütung – fiktive Terminsgebühr – Annahme eines Teilanerkenntnisses und anschließende Erledigungserklärung der Hauptsache – keine Verfahrensbeendigung iS von Nr 3106 S 1 Nr 3 RVG-VV)
Stattgebender Kammerbeschluss: Versagung von Beratungshilfe verletzt Anspruch auf Rechtswahrnehmungsgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 1, Abs 3 GG) – Anrechnung von Betriebskostenguthaben auf den Leistungsanspruch des Leistungsempfängers nach § 22 Abs 3 SGB II (juris: SGB 2) als schwierige Rechtsfrage, hinsichtlich derer nicht auf Selbsthilfe verwiesen werden darf