Stattgebender Kammerbeschluss: Abweisung strafvollzugsrechtlicher Rechtsbehelfe ohne hinreichende Sachaufklärung verletzt Anspruch des betroffenen Strafgefangenen auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) – Zur Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes bei der Nutzung von Sichtfenstern zur Einsichtnahme in Hafträume einer JVA durch das Gefängnispersonal