Versagung von PKH bzw Beiordnung eines Rechtsanwalts mangels Darlegung der Erforderlichkeit – zudem fehlende Erfolgsaussichten der Rechtsverfolgung bei mangelnder Rechtswegerschöpfung bzw mangelndem Rechtsschutzbedürfnis bzw unzureichender Substantiierung
Ablehnung eines isolierten PKH-Antrags mangels Erfolgsaussichten – kein Anspruch auf Bekanntgabe des PKH-Antrags an Verfahrensgegner im Ausgangsverfahren