Zur Abgrenzung zwischen dem Neutralitätsgebot unterfallenden ministeriellen Äußerungen einerseits und bloßer Teilnahme am politischen Meinungskampf andererseits (Festhaltung an BVerfGE 148, 11) – Veröffentlichung eines an sich nicht zu beanstandenden Interviews des Bundesinnenministers auf der Homepage des von ihm geführten Ministeriums verletzt Recht der betroffenen Partei aus Art 21 Abs 1 S 1 GG – Antrag im Organstreitverfahren erfolgreich
Zur Berücksichtigung der Abgeordnetenrechte (Art 38 Abs 1 S 2 GG) bei der Ausübung von Hausrecht und Polizeigewalt durch den Deutschen Bundestag (Art 40 Abs 2 S 1 GG) – polizeiliches Betreten der Büroräume eines Bundestagsabgeordneten zwecks Entfernung von „Plakatierungen“ verletzt dessen Recht aus Art 38 Abs 1 S 2 GG (freie Mandatsausübung) – mangelnde Verhältnismäßigkeit der Maßnahme