Flüchtlingsrecht – Bedrohung durch Dritte nicht ausreichend für einen Asylfolgeantrag nach § 71 AsylG – keine Verfolgung wegen asylrechtlicher Merkmale
Anerkennung eines ausländischen Ehescheidungsurteils: Anerkennungshindernis der nicht ordnungsgemäßen und nicht rechtzeitigen Mitteilung des verfahrenseinleitenden Dokuments; Nichteinlegung eines Rechtsbehelfs nach Kenntniserlangung von dem ausländischen Urteil