Abgrenzung von sonstigen Familiensachen zu allgemeinen Zivilsachen: Auflösung einer in der Ehezeit begründeten Mitgläubigerschaft für die Rückforderung eines Darlehens
Ablehnung des Erlasses einer eA bei Unzulässigkeit einer noch zu erhebenden Verfassungsbeschwerde – mangelnde Rechtswegerschöpfung sowie fehlende Darlegung einer Verletzung von Rechten iSd § 90 Abs 1 BVerfGG