(Sozialgerichtliches Verfahren – Rechtsweg – Angelegenheit der gesetzlichen Krankenversicherung iS von § 51 Abs 2 SGG – Apotheke – Vergütungskürzung durch Krankenversicherungsträger – Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs gegen ein Pharmaunternehmen – Pflichtverletzung (hier: Rücksichtnahmepflicht) mit Ursprung in Regelungen des SGB 5 – Eröffnung des Sozialrechtswegs)
Bayerisches Beihilferecht, zur Frage der Beihilfefähigkeit von Fertigpräparaten aus dem In- und Ausland, die in Deutschland nicht zugelassen sind und im Ausland nicht als Arzneimittel in Verkehr sind, zur Handhabung von Härtefällen im Bereich des § 18 BayBhV.