Zum Verwenden Allgemeiner Geschäftsbedingungen bzgl. einer verschuldensunabhängigen Haftung, Pauschalierung des Verzugsschadens und bzgl. Fixgeschäft-Klauseln
Zum Verwenden Allgemeiner Geschäftsbedingungen bzgl. einer verschuldensunabhängigen Haftung, Pauschalierung des Verzugsschadens und bzgl. Fixgeschäft-Klauseln
Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit – gelegentlich ausgeübte Beschäftigung – vertragliche Begrenzung auf 50 Arbeitstage im Kalenderjahr – Vorliegen von Zeitgeringfügigkeit ohne Rücksicht auf die Verteilung der Arbeitstage