Asylrecht (Syrien), Politische Verfolgung für den (hypothetischen) Fall einer Rückkehr nach Syrien nicht beachtlich wahrscheinlich, (illegale) Ausreise, Asylantrag und damit verbundener Aufenthalt in Deutschland, Entziehung vom Militärdienst, Kurdische Volkszugehörigkeit, Herkunft aus einem (vermeintlich) regierungsfeindlichen Gebiet (hier: H. H.
keine Verfristung des Antrags nach § 80 Abs. 5 VwGO bei unklarer, keine Abschiebungsandrohung bei freizügungsberechtigte Asylbewerber nach FreizügG/EU, unzulässiger Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO bei Antragsablehnung als offensichtlich unbegründet ohne Abschiebungsandrohung
Für die Gewährung subsidiären Schutzes ist es unschädlich, wenn der ableitungsberechtigte Ehegatte eine andere Staatsangehörigkeit besitzt als die stammberechtigte Ehegattin
Asylbewerber aus dem Iran, Keine Vorverfolgung (Vortrag unglaubhaft) und kein Verfolgungsgrund, Kein Nachfluchtgrund wegen Konversion zum christlichen Glauben mangels identitätsprägender Bedeutung
Asylverfahren, Herkunftsland: Arabische, Republik Syrien, Zuerkennung subsidiären Schutzes, Folgeantrag mit dem Ziel der Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft (erfolglos)