Asylbewerberin aus Algerien, erfolgreiche Anfechtungsklage, Ablehnung von Angaben gegenüber Dolmetscher aus Marokko, Offensichtlichkeitsanspruch rechtswidrig, richtlinienkonforme Auslegung, Asylverfahrensrichtlinie
Zweites Wiederaufnahmeverfahren mit Frankreich nach zweiter Einreise des Asylbewerbers nach Deutschland und erfolglosem Asylverfahren in Frankreich, Keine Zuständigkeitsänderungen mehr nach der Dublin III-VO nach einmal festgelegter Zuständigkeit, Keine Zuständigkeitsprüfung nach den Kriterien des Kapitels III der Dublin III-VO im Wiederaufnahmeverfahren, Asylantragstellung nach abgelaufenem Visum, (Wohl) keine Notwendigkeit der erneuten Unzulässigkeitsfeststellung, wenn diese durch ein ersten Wiederaufnahmeverfahren bereits feststeht, keine Rechtsverletzung bei einer dennoch getroffenen Unzulässigkeitsfeststellung, keine Unklarheit des Bundesamtsbescheids durch Nennung mehrerer Tatbestände nach § 29 Abs. 1 AsylG in den Bescheidsgründen
Zweites Wiederaufnahmeverfahren mit Frankreich nach zweiter Einreise des Asylbewerbers nach Deutschland und erfolglosem Asylverfahren in Frankreich, Keine Zuständigkeitsänderungen mehr nach der Dublin III-VO nach einmal festgelegter Zuständigkeit, Keine Zuständigkeitsprüfung nach den Kriterien des Kapitels III der Dublin III-VO im Wiederaufnahmeverfahren, Asylantragstellung nach abgelaufenem Visum, (Wohl) keine Notwendigkeit der erneuten Unzulässigkeitsfeststellung, wenn diese durch ein ersten Wiederaufnahmeverfahren bereits feststeht, keine Rechtsverletzung bei einer dennoch getroffenen Unzulässigkeitsfeststellung, keine Unklarheit des Bundesamtsbescheids durch Nennung mehrerer Tatbestände nach § 29 Abs. 1 AsylG in den Bescheidsgründen
Abschiebungsanordnung nach Rumänien gemäß § 34a Abs. 1 Satz 2 AsylG für unbegleiteten Minderjährigen, der im Erststaat, nicht aber nach Weiterreise in Deutschland einen Asylantrag gestellt hat – Wiederaufnahmeverfahren nach Art. 24 Abs. 2 Dublin III-VO Keine Zuständigkeitsänderungen mehr nach der Dublin III-VO nach einmal festgelegter Zuständigkeit, Zuständigkeit nach Art. 8 Abs. 4 Dublin III-VO:, – Notwendigkeit der Asylantragstellung im für zuständig erachteten Staat/keine Anwendung auf Aufgriffsfall ohne Asylantragstellung, – maßgeblicher Zeitpunkt nach Art. 7 Dublin III-VO, – Zweifel an der Minderjährigkeit
Berücksichtigung von Hilfe- und Unterstützungsleistungen nichtstaatlicher Organisationen bei der Prognose materieller Lebensverhältnisse im Abschiebungszielstaat