Nichtannahmebeschluss: Zu den Anforderungen des § 30 Abs 2 StVollzG hinsichtlich der Weiterleitung eingehender Schreiben – Missbräuchlichkeit der Erhebung der Verfassungsbeschwerde bei bewußt falschen Angaben zum Sachverhalt sowie bei grob sorgfaltswidrigen Falschangaben – Auferlegung einer Missbrauchsgebühr iHv 20 Euro