Patentbeschwerdeverfahren – “Verfahren zum Betrieb einer automatischen Schiebtüranlage” – zur Forderung an die Klarheit der Ansprüche – zum Stand der Technik
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Zum Schutz der Tätigkeit eines Rechtsbeistandes durch die Berufsausübungsfreiheit nach Inkrafttreten des RDG – hier: Grundrechtsverletzung durch unzureichende Berücksichtigung einer weiterhin wirkenden Vollerlaubnis nach dem RBerG – zudem unzureichende Differenzierung zwischen gerichtlicher Vertretung im Allgemeinen und Auftreten in der mündlichen Verhandlung – teilweise Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde wegen Subsidiarität sowie unzureichender Substantiierung