Übernachtungssteuern in Bremen, Hamburg und Freiburg (Breisgau) verfassungsgemäß – auch beruflich veranlasste Übernachtung kann Gegenstand einer Aufwandsteuer sein – keine Gleichartigkeit kommunaler bzw landesrechtlicher Beherbergungssteuern mit Bundessteuern wie der Umsatzsteuer
Öffentliche Wasserversorgungseinrichtung, Erstattung der Kosten für Grundstücksanschlüsse, Leistungsklage, Aufwendungen für Verlegung einer Hausanschlussleitung