(Sozialhilfe – Klage gegen eine Entscheidung der Schiedsstelle nach § 80 SGB 12 – Vergütungsvereinbarung mit einem ambulanten Dienst – Zuständigkeit zum Abschluss der Vereinbarung – Mindestinhalt nach § 76 Abs 2 SGB 12 – Plausibilitätsprüfung – Vergleich mit anderen Diensten – Einzugsgebiet als Vergleichsraum – Aufklärungspflichten der Schiedsstelle)
Kein Kindergeldanspruch wegen Zweitausbildung durch zeitliche Zäsur (hier: Steuerfachangestelltenausbildung und Zweitausbildung an der Wirtschaftsfachschule)