Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen, Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung „Gesundheits- und Krankenpfleger/in“, Serbische Berufsumschulung, Gleichartigkeit, Referenzberuf
Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen, Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung „Gesundheits- und Krankenpfleger/in“, Serbische Berufsumschulung, Gleichartigkeit, Referenzberuf
(Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 31.08.2021 III R 41/19 – Kindergeld; Berücksichtigung eines Kindes nach krankheitsbedingtem Ausbildungsabbruch)
Kürzung des Anwärtergrundbetrages, Ausbildungsverzögerung durch Nichtbestehen der Laufbahnprüfung, kein besonderer Härtefall bei Unterhaltsverpflichtung für ein Kind
Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung „Podologin“, erfolgloser Zulassungsantrag der Klägerin, Voraussetzungen der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung „Podologin“, Besuch der Berufsschule in Österreich, fehlende Teilnahme an der Lehrabschlussprüfung, keine ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit des Urteils, keine besonderen tatsächlichen oder rechtlichen Schwierigkeiten, keine grundsätzliche Bedeutung der aufgeworfenen Frage, keine Darlegung von Verfahrensfehlern
Bemessung der Geltungsdauer eines im Asylverfahren ergehenden abschiebungsbedingten Einreise- und Aufenthaltsverbots bei im maßgeblichen Beurteilungszeitpunkt nicht abgeschlossener qualifizierter Berufsausbildung