Verpflichtung des Sozialgerichts zur Aufhebung des Ordnungsmittels bei nachträglicher genügender Entschuldigung nach § 381 Abs. 1 Satz 3 ZPO trotz Abschaffung der Abhilfeentscheidung bei Beschwerde
Erforderlichkeit eines erneuten Hinweises auf die Folgen unentschuldigten Ausbleibens in der Ladung zu einem Fortsetzungstermin nach § 329 Abs. 1 StPO nF