Ablehnung des Erlasses einer eA im Verfassungsbeschwerdeverfahren: mangelnde Darlegung eines schweren Nachteils infolge des Berliner “Mietendeckels” (Gesetz zur Neuregelung gesetzlicher Vorschriften zur Mietenbegrenzung vom 11.02.2020)
einstweilige Anordnung, Aussetzung der Abschiebung, kein Anordnungsanspruch, Zweifel am Vorliegen eines Abschiebungsgrundes, kein vierjähriger ununterbrochener Aufenthalt