Bewerbungsverfahrensanspruch, Konkurrenteneilverfahren, Beförderung, Heranziehung der vorherigen Beurteilung als Leistungskriterium, Nachrangigkeit von Hilfskriterien bei Qualifikationsgleichstand
Keine Verletzung des Bewerbungsverfahrensanspruchs durch die Entscheidung eine Stelle weiterhin durch die Begründung eines außertariflichen Arbeitsverhältnisses zu besetzen