Öffnung eines Einzelhandelsgeschäfts in einem Einkaufszentrum während der Covid-19 Pandemie, hier: Maßgeblichkeit der Verkaufsfläche für die 800 qm-Grenze
Nichtannahmebeschluss: Verfassungsbeschwerde gegen Regelungen der Zweiten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (2. BayIfSMV; juris: CoronaVV BY 3) wegen Subsidiarität unzulässig – keine Vorabentscheidung vor Rechtswegerschöpfung geboten