Nichtannahmebeschluss: Auswahlverfahren bzgl unterschiedlicher Stellen begründen grds eigenständige, nur auf das jeweilige Verfahren bezogene Bewerberverfahrensansprüche – zudem grds kein Schutz gegen Reduzierung des Teilnehmerfeldes im Falle einer Neubescheidung – hier: Bewerbungsverfahrensanspruch aus früherem Verfahren schützt nicht vor Stellenbesetzung anderer, nachfolgend ausgeschriebener Stellen – keine Verletzung von Art 33 Abs 2 GG – zudem Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels hinreichender Substantiierung
Verfassungswidrigkeit einer zweijährigen „Wartefrist“ für Besoldungsanstieg nach Beförderung bei Verleihung eines Amtes der Besoldungsgruppe B 2 oder R 3 in Rheinland-Pfalz (§ 6d Abs 1 S 1, Abs 3 BesG RP 2005 idF vom 21.12.2007) – Verstoß gegen Art 33 Abs 5 GG durch Einebnung der Abstufung zwischen Ämtern und durch unzureichende Berücksichtigung der Wertigkeit des Amtes – unzulässige struktureller Veränderung eines hergebrachten Grundsatzes – Nichtigkeit als Folge der Unvereinbarkeit