zweijährige Wartefrist für Festsetzung von Versorgungsbezügen aus dem zuletzt bekleideten Amt, kein Anspruch wegen, behaupteter, Schlechterstellung wegen Tätigkeit als freigestellter Personalrat
Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH zur Auslegung der Fluggastrechteverordnung und des Abkommens zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft über den Luftverkehr: Vorliegen direkter Anschlussflüge bei Teilflügen unterschiedlicher Luftfahrtunternehmen und einheitlicher Buchung durch ein Reisebüro; Antritt eines Fluges auf Flughäfen im Gebiet der Schweiz in ein Drittland
Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH zur Auslegung der Fluggastrechteverordnung und des Abkommens zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft über den Luftverkehr: Vorliegen direkter Anschlussflüge bei Teilflügen unterschiedlicher Luftfahrtunternehmen und einheitlicher Buchung durch ein Reisebüro; Antritt eines Fluges auf Flughäfen im Gebiet der Schweiz in ein Drittland
Eilrechtsschutz, vorläufige Verlängerung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung, besondere Verantwortung bei der Fahrgastbeförderung, Verurteilung wegen Beleidigung, Berücksichtigung eingestellter bzw. offener Strafverfahren, Fahreignungsrelevanz des Verstoßes eines Taxifahrers gegen COVID-19-Schutzmaßnahmen, Fahreignungsrelevanz des Zulassens des Fahrens ohne Fahrerlaubnis durch einen Taxifahrer, Zurückstellung der behördlichen Entscheidung bei laufenden Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren, keine Verletzung der Unschuldsvermutung
Eilrechtsschutz, vorläufige Verlängerung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung, besondere Verantwortung bei der Fahrgastbeförderung, Verurteilung wegen Beleidigung, Berücksichtigung eingestellter bzw. offener Strafverfahren, Fahreignungsrelevanz des Verstoßes eines Taxifahrers gegen COVID-19-Schutzmaßnahmen, Fahreignungsrelevanz des Zulassens des Fahrens ohne Fahrerlaubnis durch einen Taxifahrer, Zurückstellung der behördlichen Entscheidung bei laufenden Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren, keine Verletzung der Unschuldsvermutung