Markenbeschwerdeverfahren – „GlamHair“ – fehlende Unterscheidungskraft – zur Anregung der Einholung eines Sachverständigengutachtens – Erfordernis von Indizien
Patenteinspruchsbeschwerdeverfahren – Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Einsprechenden – keine Unterbrechung des Einspruchsverfahrens – Beteiligter wird in der mündlichen Verhandlung bzw. Anhörung erstmals mit neuen Tatsachen oder Rechtsfragen konfrontiert – keine Möglichkeit der angemessenen Äußerung – Vertagung der Anhörung – ggf. Rückkehr ins schriftliche Verfahren