Prüfungsrecht, Geprüfter Handelsfachwirt, Anspruch auf Befreiung von Prüfungsbestandteil (bejaht), Mündliche Teilprüfung vor anderer IHK abgelegt, Begriff der anderen vergleichbaren „Prüfung“
Prüfungsrecht, Geprüfter Handelsfachwirt, Anspruch auf Befreiung von Prüfungsbestandteil (bejaht), Mündliche Teilprüfung vor anderer IHK abgelegt, Begriff der anderen vergleichbaren „Prüfung“