Beihilfe, Hallux valgus, GOÄ-Nr. 2135 für den komplexen Weichteileingriff am Großzehengrundgelenk, Beschluss des Gebührenordnungsausschusses der Bundesärztekammer, Schwellenwertüberschreitung, Zielleistungsprinzip
Beihilfe, Hallux valgus, GOÄ-Nr. 2135 für den komplexen Weichteileingriff am Großzehengrundgelenk, Beschluss des Gebührenordnungsausschusses der Bundesärztekammer, Schwellenwertüberschreitung, Zielleistungsprinzip
Nichtannahmebeschluss: Erfolglose, da unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung der Aufnahme in den juristischen Vorbereitungsdienst des Freistaates Sachsen mit Blick auf rechtsradikale Aktivitäten des Betroffenen
Nichtannahmebeschluss: Erfolglose, da unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung der Aufnahme in den juristischen Vorbereitungsdienst des Freistaates Sachsen mit Blick auf rechtsradikale Aktivitäten des Betroffenen
Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels hinreichender Begründung, da entscheidungserhebliche und in den angegriffenen Entscheidungen in Bezug genommene Unterlagen nicht vorgelegt wurden – allerdings verfassungsrechtliche Zweifel an angegriffenen umgangsrechtlichen Entscheidungen ua aufgrund unzureichenden einzelfallbezogenen Ausführungen zur Kindeswohlgefährdung
Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels hinreichender Begründung, da entscheidungserhebliche und in den angegriffenen Entscheidungen in Bezug genommene Unterlagen nicht vorgelegt wurden – allerdings verfassungsrechtliche Zweifel an angegriffenen umgangsrechtlichen Entscheidungen ua aufgrund unzureichenden einzelfallbezogenen Ausführungen zur Kindeswohlgefährdung