Klage auf Unterlassung einer unrichtigen Tatsachenbehauptung, einseitige Erledigungserklärung des Klägers, Feststellungsinteresse des Beklagten, kein Rechtsschutzbedürfnis für Unterlassungsklage bei Prozessäußerung, außergerichtliches Verlangen nach Abgabe einer Unterlassungserklärung