Konkurrentenstreitverfahren, Deutsche Telekom AG, Begründung des Gesamturteils, hier ausreichend bei: Hervorragend + und 2 Besoldungsstufen höherwertiger Tätigkeit, fehlende Heranziehung des Leistungskriteriums vorherige dienstliche Beurteilung und unmittelbar auf ein Hilfskriterium gestützte Auswahlentscheidung, hier rechtswidrig
Drittanfechtungsklage, Nebenbestimmung zu einer wasserrechtlichen beschränkten Erlaubnis, Isolierte Anfechtbarkeit von Nebenbestimmungen, Unzulässige Klage, Keine Betroffenheit in der gemeindlichen Planungshoheit durch getroffene Fristenregelung, wasserrechtliches Rücksichtnahmegebot