Vertragsarzt/Vertragspsychotherapeut – Antrag auf Sitzverlegung innerhalb eines (sehr großen) Planungsbereichs (hier: Berlin) – Entgegenstehen von „Gründen der vertragsärztlichen Versorgung“ – Beurteilungsspielraum der Zulassungsgremien – schützenswerte persönliche Interessen – grundrechtlicher Schutz durch Art 12 Abs 1
Vertragsärztliche Versorgung – Zusicherung und Genehmigung eines weiteren Versorgungsauftrags bereits bestehender Dialyseeinrichtungen – Erforderlichkeit der Auslastung im Zeitpunkt der Entscheidung und in Zukunft – sozialgerichtliches Verfahren – Maßstäbe bzgl der Begründetheit von Drittanfechtungen vertragsärztlicher Konkurrenten – Geltung auch bei der Versorgung mit Dialyseleistungen
(Vertragsärztliche Versorgung – Erklärung – Zulassungsverzicht – Amtsermittlungsprinzip nach § 20 SGB 10 – Zulassungsgremien – keine Prüfung der materiellen Richtigkeit rechtskräftiger Entscheidungen von Zivilgerichten – Geltung des § 894 ZPO für eine einstweilige Anordnung, die zur Abgabe einer Willenserklärung verpflichtet)
Bestandsschutz nach § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 5 BauGB bei Gebäuden, deren Errichtung nicht an bundesrechtlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen zu messen war