Zuwendungsrecht, Berücksichtigung von Auslandsumsätzen, hier in der Schweiz (abgelehnt), Europäisches Beihilferecht, Grundfreiheiten, Dienstleistungsfreiheit
keine Beihilfefähigkeit für gleichzeitige Behandlungen nach §§ 19 bis 21 BBhV, eine gleichzeitige Behandlung im Sinne des § 18 Abs. 4 Nr. 1 BBhV setzt nicht voraus, dass die jeweiligen Behandlungen am selben Tag erfolgt sind
Beihilfe, Vollstationäre Pflege, Selbstbehalt, Realsplitting, „Doppelte“ Berücksichtigung des an den getrennt lebenden Ehegatten gezahlten Unterhalts, Zumutbarkeit des Abschlusses einer privaten Pflegeversicherung