Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Grundsatzes der Rechtssicherheit (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) durch Fehlen einer zeitlichen Höchstgrenze für die Heranziehung zu einmalig erhobenen kommunalen Beiträgen
Nichtannahmebeschluss: Ausschlussfrist der §§ 13b, 18 Abs 2 KAG-LSA (juris: KAG ST 1996 idF v 17.12.2014) für die Inanspruchnahme von Abgabenschuldnern verfassungsgemäß – kein Verstoß gegen Grundsatz der Rechtssicherheit in seiner Ausprägung als Gebot der Belastungsklarheit und -vorhersehbarkeit (Art 2 Abs 1 iVm 20 Abs 3 GG)
Nichtannahmebeschluss: Zur Reichweite der Bindungswirkung verfassungsgerichtlicher Entscheidungen über rückwirkendes Fachrecht (hier: § 8 Abs 7 S 2 KAG Bbg ) – § 19 Abs 1 S 3 KAG Bbg (juris: KAG BB) verfassungsgemäß – hier: keine Verletzung des Grundrechts auf Rechtssicherheit und Vertrauensschutz (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) durch divergierende Zivilrechtsprechung in kommunalabgabenrechtlicher Sache in Abweichung von der Rspr des BVerfG bzw eines OVG – Verfassungsbeschwerde teils unzulässig, iÜ unbegründet
Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde von „Altanschließern“ gegen Heranziehung zu Wasseranschlussbeiträgen in Mecklenburg-Vorpommern – Verstoß des § 9 Abs 3 S 1 KAG MV aF gegen Grundsatz der Rechtssicherheit ohne Auswirkung auf vorliegend angegriffene Bescheide – keine Verletzung von Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG (Belastungsklarheit und -vorhersehbarkeit) bzw von Art 3 Abs 1 GGBelastungsgleichheit